AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Cromind Technologies GmbH für Dienstleistungsverträge
Der Cromind Technologies GmbH für Dienstleistungsverträge
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Beratungs-, Planungs-, Organisations- und Programmierarbeiten sowie ähnliche Dienstleistungen der Cromind Technologies GmbH.
Stand 30.08.2024
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge der Cromind Technologies GmbH (im Folgenden CROMIND genannt), sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
CROMIND führt alle Arbeiten sorgfältig und unter Beachtung der vereinbarten Qualitätsstandards durch, wobei die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Kunden berücksichtigt werden. Der Auftrag umfasst die im Vertrag bezeichnete Tätigkeit und nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. CROMIND kann zur Auftragsausführung sachverständige Unterauftragnehmer hinzuziehen, bleibt jedoch stets unmittelbar verpflichtet. CROMIND setzt qualifizierte Mitarbeiter/innen ein und entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter/innen eingesetzt oder ausgetauscht werden.
3. Leistungsänderungen
CROMIND berücksichtigt Änderungswünsche des Kunden, sofern dies im Rahmen der betrieblichen Kapazitäten zumutbar ist. Änderungen, die den Aufwand oder den Zeitplan beeinflussen, führen zu einer Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere der Vergütung und der Termine. Bis zur Vertragsanpassung führt CROMIND die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch. Umfangreiche Prüfungen des Mehraufwandes können gesondert beauftragt werden. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.
4. Schweigepflicht und Datenschutz
CROMIND verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit schriftlicher Einwilligung des Kunden. CROMIND verpflichtet alle zur Auftragsdurchführung eingesetzten Personen zur Vertraulichkeit. Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen verarbeitet oder durch Dritte verarbeiten lassen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Das Entgelt für die Dienste von CROMIND wird nach den aufgewendeten Zeiten (Zeithonorar) oder als Festpreis berechnet. Neben der Vergütung hat CROMIND Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Alle Forderungen sind mit Rechnungsstellung fällig und sofort ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von CROMIND ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde unterstützt CROMIND nach Kräften und schafft alle notwendigen Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung. Er stellt alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung und bestätigt auf Verlangen die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Auskünfte schriftlich.
7. Annahmeverzug und Mitwirkung
Kommt der Kunde mit der Annahme der Leistungen in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung, ist CROMIND zur fristlosen Kündigung berechtigt und hat Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens bzw. der Mehraufwendungen.
8. Mängelbeseitigung
CROMIND beseitigt etwaige Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung, sofern dies mit angemessenem Aufwand möglich ist. Der Kunde hat Mängel unverzüglich schriftlich zu benennen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Bei Fehlschlagen der Mängelbeseitigung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Für darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche gilt § 9.
9. Haftung
CROMIND haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung für vertragsuntypische Schäden ausgeschlossen. Die Haftung für fehlerhafte Beratung ist auf die Höhe der vereinbarten Vergütung oder maximal € 5.000 je Schadensfall beschränkt. CROMIND haftet nicht für mittelbare und Folgeschäden. Vertragliche Schadensersatzansprüche verjähren in zwölf Monaten nach Auftragsabschluss.
10. Loyalität
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität und informieren sich unverzüglich über alle Umstände, die die Projektausführung beeinflussen können. Die Einstellung oder Beschäftigung von Mitarbeiter/innen, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, ist vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit untersagt. Der Kunde informiert CROMIND unverzüglich über Kündigungs- oder Veränderungsabsichten der eingesetzten Mitarbeiter/innen.
11. Leistungshindernisse
Ereignisse höherer Gewalt und ähnliche Umstände berechtigen die Parteien, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
12. Sonstiges
Rechte aus dem Vertragsverhältnis dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unwirksame Vorschriften werden durch wirksame ersetzt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von CROMIND.





